20. November 2024

Blogparade „Richtig bloggen“: Die Gewerbeanmeldung für Blogger

Richtig bloggen: GewerbeanmeldungIm Rahmen der Blogparade „Richtig bloggen“ ging es gestern um das Thema Affiliate-Marketing. Damit man sich hier als Blogger aber überhaupt austoben darf bedarf es im Regelfall einer Gewerbeanmeldung. Denn nur damit darf man als Blogger Gewinne erwirtschaften oder überhaupt Einnahmen generieren. Eine Gewerbeanmeldung ist dabei grundsätzlich erforderlich, sobald man mit dem Bloggen eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Die Höhe der Einnahmen – wenn überhaupt welche vorhanden sind – spielt dabei keine Rolle – alleine der Wille, Geld zu verdienen gilt hier als ausschlaggebender Punkt. Worauf es bei der Gewerbeanmeldung für Blogger zu achten gilt und wie man dies erledigt, wird im Folgenden erklärt und erläutert.

Laut Gesetzt ist es so geregelt, dass jeder ein Gewerbe anmelden muss, der einer (regelmäßigen) Tätigkeit nachgeht, mit der die Absicht verfolgt wird, Gewinne zu erwirtschaften. Dies gilt demnach auch für Blogger. Spätestens also, wenn man mit dem Blog viele Menschen erreicht und/oder erste Anfragen für Kooperationen eingehen sollte man sich um die Gewerbeanmeldung kümmern. Nur dann darf man für geleistete Arbeiten eine Rechnung ausstellen oder überhaupt eine Bezahlung für Artikel, Bannerschaltungen und Co. verlangen.

Alleine das Schalten von Werbung – mit AdSense beispielsweise – ist ein Indiz dafür, dass man die Absicht der Gewinnerzielung hat. Unabhängig davon, ob man durch diese Werbeform am Ende auch tatsächlich Geld verdient. Somit kann man nur jedem Blogger empfehlen, ein Gewerbe anzumelden – vorausgesetzt dieser hat irgendwann das Ziel, mit dem Blog (geringere oder größere) Einnahmen zu erwirtschaften.

So erledigt man die Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist zum Glück kein großer Akt und nur mit wenig Aufwand verbunden. In der Regel wird dies direkt bei der zuständigen Gemeinde (im jeweiligen Wohnort) erledigt. Für die Anmeldung eines Gewerbes werden in den meisten Fällen Gebühren fällig. Diese liegen irgendwo zwischen 10 und 30 Euro – je nach Gemeinde. Ebenso muss man auch Gebühren zahlen, wenn das Gewerbe verändert wird (bei Umzug zum Beispiel) oder wenn man dieses wieder aufgibt (Gewerbeabmeldung).

Meistens muss man die Gewerbeanmeldung direkt vor Ort bei der Gemeinde erledigen und sich mit dem Personalausweis/Reisepass identifizieren. Nur in wenigen Gemeinden ist es möglich, die Gewerbeanmeldung postalisch zu erledigen. Den Gebührenentscheid erhält man in diesem Fall ebenfalls per Post – andernfalls sind die anfallenden Gebühren vor Ort sofort zu zahlen.

Bei der Gewerbeanmeldung muss man eigentlich nur einen einseitigen Fragebogen ausfüllen. Dabei werden die Personalien abgefragt und auch der Blog (also das Gewerbe) spielt eine Rolle. Hier muss man zum Beispiel angeben, wie genau man gewerblich tätig wird. Bei bezahlten Blogartikeln oder dem Schalten von Werbung kann hier beispielsweise Affiliate-Marketing angegeben werden. Bei Fragen bekommt man bei der Gemeinde meist entsprechende Hilfe. Zudem muss man auch angeben, ob das Gewerbe im Nebenerwerb geführt werden soll. Bei den meisten Bloggern ist dies der Fall.

So geht es nach der Gewerbeanmeldung weiter

Nach der Gewerbeanmeldung wird der Bogen bearbeitet und entsprechend weitergeleitet. Jeder Gewerbetreibende wird automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) – dies ist bei geringeren Einnahmen kostenfrei. Die Mitgliedschaft ist aber in jedem Fall verbindlich. Man erhält dafür ein entsprechendes Schreiben zur Begrüßung. Ebenfalls bekommt man Post vom Finanzamt und muss dann einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und zurücksenden. Auch dies ist eigentlich nicht schwer und es gibt erklärende Hinweise mitgeliefert.

Bei Fragen oder Problemen berät sonst immer auch ein Steuerberater. Und wer unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr macht kann zudem als Kleinunternehmer agieren. Bei den meisten Bloggern ist dies der Fall.

Lohnt sich eine Gewerbeanmeldung für Blogger?

Auf jeden Fall! Denn ohne diese darf man offiziell keine Einnahmen generieren und würde sich andernfalls strafbar machen – zum Beispiel wäre hier das Thema Steuerhinterziehung zu nennen. Allerdings bedeutet ein Gewerbe immer auch etwas Arbeit. So muss man zum Beispiel eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen (GuV), die man mit der Steuererklärung dem Finanzamt übermittelt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, die man mit dem Gewerbe (hier also dem Blog) erwirtschaftet hat.

Die Blogeinnahmen haben somit also auch Einfluss auf die mögliche Steuerlast.

Wie sieht es bei euch aus? Was kostete eure Gewerbeanmeldung (Wo war das?) und wie empfandet ihr den Aufwand, der dafür notwendig war?

In der Blogparade „Richtig bloggen“ geht es morgen bei Carina um das Thema „Kontakte unter Bloggern“.

Hauke

Ich bin Hauke. Blogger, Texter, Papa. Ich blogge hauptsächlich hier auf tagestexte.de. Zudem findet man mich auf Facebook, Twitter und Instagram.

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