Halloween bringt längst nicht nur Kinder zum Gruseln – auch Versicherungen sehen in dieser Nacht oft doppelten Handlungsbedarf. Während am 31. Oktober kleine Geister und Hexen von Haus zu Haus ziehen und „Süßes, sonst gibt’s Saures!“ rufen, sind kreative Halloween-Streiche längst zu einem festen Bestandteil des Brauchs geworden. Doch Vorsicht: nicht jeder Scherz bleibt ohne Folgen, und für einige Schäden bleibt der Verantwortliche selbst auf den Kosten sitzen.
Versicherungsschutz – nicht immer inklusive
In der Regel tritt eine private Haftpflichtversicherung ein, wenn jemand fahrlässig das Eigentum oder die Gesundheit anderer beeinträchtigt. Klassische Beispiele sind Zusammenstöße oder Missgeschicke, die unabsichtlich Schaden anrichten. So wäre beispielsweise ein Schaden durch eine Person im Kostüm, die versehentlich einen Radfahrer erschreckt und zu einem Sturz bringt, durch die Haftpflicht abgedeckt.
Doch nicht jeder Halloween-Spaß fällt in diese Kategorie. Vorsätzlich verursachte Schäden – etwa das mutwillige Beschmieren von Hauswänden oder das Werfen von faulen Eiern auf Fahrzeuge – werden grundsätzlich nicht von der privaten Haftpflicht übernommen. Eine besonders spektakuläre Episode ereignete sich 2006 in den USA, als ein Jugendlicher in Pennsylvania Eier auf das Umspannwerk des örtlichen Elektrizitätsunternehmens warf. Bei starkem Regen führte dies zu einer unvorhersehbaren Explosion, und der gesamte Stadtteil verlor kurzzeitig die Stromversorgung. Eine Versicherung übernahm diesen Schaden nicht, und die Eltern des Jugendlichen mussten die Konsequenzen tragen.
Deutschland: Zwischen Spaß und Straftat
Auch hierzulande kommt es an Halloween zu außergewöhnlichen Vorfällen, für die Versicherungen nicht aufkommen. Ein bekanntes Beispiel war die Halloween-Nacht 2022 in Rheinhessen, als Jugendliche kurzerhand Ortsschilder entfernten und umstellten – ein vermeintlich harmloser Spaß, der jedoch bei vielen Autofahrern für Verwirrung sorgte und auch den Einsatz der Polizei erforderte. In Neuss wiederum musste die Feuerwehr anrücken, um eine Person aus einer Packstation zu befreien, die sich während eines Streichs dort eingesperrt hatte.
Grusel-Streiche aus Übersee: Zwischen Schock und Humor
In anderen Ländern sorgten Halloween-Scherze ebenfalls für Schlagzeilen – und in einigen Fällen für Polizeieinsätze. In Großbritannien vergaß ein Familienvater, Teile einer Halloween-Dekoration aus der Hecktür seines Transporters zu nehmen. Ein realistischer Plastikarm und -bein hingen hinaus, was einen Passanten veranlasste, die Polizei zu alarmieren, da er von einer Entführung ausging. Ähnlich endete ein Fall in North Carolina, bei dem ein realistischer Dummy in einer Halloween-Dekoration so aufgehängt war, dass ein Nachbar die Feuerwehr rief. Erst während der Rettungsaktion bemerkten die Bewohner, dass sie den Einsatz mit ihrer täuschend echten Deko ausgelöst hatten.
So bleibt der Halloween-Spaß ohne ernste Folgen
Damit Halloween auch in diesem Jahr für alle Beteiligten sicher und unterhaltsam bleibt, ist es ratsam, die Grenzen des guten Geschmacks und der Legalität zu respektieren. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen, welche Streiche harmlos sind und wann es zu Sachbeschädigung wird – dies gilt auch für ältere Jugendliche, die zu riskanteren Scherzen neigen könnten. Eine verantwortungsbewusste Gestaltung von Halloween und Rücksicht auf Mitmenschen sorgen dafür, dass Halloween allen Freude bereitet und nicht in unvorhergesehenen Kosten oder rechtlichen Konsequenzen endet.
Vorsorgliche Maßnahmen, wie etwa eine Haftpflichtversicherung für fahrlässig verursachte Unfälle, können hilfreich sein – doch bleibt die wichtigste Regel: Halloween ist ein Fest für Spaß und Grusel, nicht für Straftaten oder Sachschäden.