Viele – vor allem angehende Blogger – stellen sich mitunter die Frage, ob ins Impressum für die Webseite zwingend die eigene Adresse hinein muss. Die Impressumspflicht in Deutschland sieht dies grundsätzlich vor, dennoch wird es vielfach gescheut, die private Adresse auf der Webseite anzugeben. Sei es aus Angst vor Stalkern, vor unliebsamen Besuchen oder auch vor unerwünschter Post. Doch welche Möglichkeiten bestehen, die private Adresse eben nicht im Impressum ausgeben zu müssen? Alternativen oder andere legale Möglichkeiten, werden im Folgenden genauer vorgestellt.
Wann braucht man für den Blog ein Impressum?
Ein Impressum ist generell immer dann erforderlich, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Dazu muss man noch nicht einmal tatsächlich Gewinne erzielen, es reicht die reine Absicht dafür. Also beispielsweise dann, wenn AdSense Anzeigen geschaltet werden oder gesponserte Artikel überhaupt eine Option darstellen würden.
Wer den Blog ausnahmslos als Tagebuch verwendet, keine Werbeflächen bereitstellt etc., kann unter Umständen auf ein Impressum verzichten. Allerdings nur unter Umständen, allgemein gilt die Aussage nicht.
Muss im Impressum die Privatadresse stehen?
Tendenziell: ja. Die Adresse im Impressum einer Webseite oder eines Blogs muss zwingend ladungsfähig sein. In aller Regel ist dies nun einmal die private Anschrift. Man muss also Post empfangen können. Dies entspricht dem Telemediengesetz (TMG) und zudem der geltenden DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Zudem gibt es hier umfangreiche weitere Informationen zur Impressumspflicht.
Demnach würde allerdings auch die Anschrift des eigenen Rechtsanwalts reichen oder eine Firmenanschrift einer eigenen Firma. Eventuell käme auch die Anschrift einer Firma von Verwandten, Freunden oder Bekannten in Frage, wenn diese mit dem Zusatz „c/o Vorname, Nachname“ ergänzt wird. Auch hier ist Post generell zustellbar und es handelt sich demnach um eine ladungsfähige Adresse.
Ebenso gibt es auch die Möglichkeit, entsprechende Adressen-Services zu buchen. Beispielsweise bieten Anwälte dies oftmals gegen Gebühr an oder auch spezialisierte Dienstleister, wobei nicht alle Anbieter seriös zu sein scheinen.
Wichtig zu wissen: Für die Nutzung derartiger Impressumsservices fällt in aller Regel eine Nutzungsgebühr an. Die hierfür anfallenden Kosten muss man in jedem Fall berücksichtigen.
Was ist empfehlenswert?
Aus meiner Sicht sind Anbieter für die Bereitstellung einer ladungsfähigen Anschrift zwar durchaus sinnvoll und sicherlich legitim, allerdings oftmals auch nicht wirklich notwendig. Wer lediglich bloggen möchte, AdSense schalten oder Amazon Links einbinden möchte, kann seine private Anschrift oder die Firmenadresse problemlos ins Impressum des Blogs setzen.
Gibt es Ärger mit Stalkern oder aufdringlichen Personen, sind anonymisierende Dienste hingegen durchaus nützlich. Häufig – so empfinde ich es – macht man sich im Vorfeld allerdings viel zu viele Gedanken negativer Natur, die gar nicht zwingend erforderlich wären.
Wie seht ihr das denn? Eigene Adresse im Impressum? Firmenanschrift? Oder greift ihr tatsächlich auf Dienstleister oder Adressen von Eltern, Freunden und Co. zurück?
Übrigens: Ich habe hier mal zusammengefasst, was in ein Impressum überhaupt alles rein muss.
Ich habe meine private Adresse im Impressum und bisher noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Allerdings habe ich inzwischen schon immer ein blödes Gefühl, wenn ich mir den Rechtsruck in der Gesellschaft anschaue. Als linker Mensch, der gerne seine Meinung in seine Blogartikel mit einfließen lässt, könnte es irgendwann zu einem Problem werden.
Hallo Sven,
genau die Sorge habe ich auch.
Ich möchte Facebook, Instagram & Co. entweichen, denn diese „sozialen“ Netzwerke haben meine Psyche nachhaltig beschädigt. Blogs sind quasi wieder in wenn man vollkommen unabhängig im Netz sein möchte. Doch hier ist man eben nicht mehr so anonym weil man über alles die Verantwortung hat. Und kommt da mal eine unliebsame Meinung so schlägt der Angstinstinkt schnell in die Höhe. Man sollte, wie bei einer Denic-Abfrage die Adresse nur mit berechtigtem Grund anfragen können.
Das geht mir als Konservativen komischerweise genauso.
Ich mache es auch so wie in dem Artikel beschrieben, dass ich Artikel über Cloud-Speicher Anbieter schreibe und für eine Firma schreibe und somit nur die Firmenadresse ins Impressum schreiben muss. Meine Privatadresse würde ich nur äußerst ungerne im Internet veröffentlichen, denn es gibt genug kranke Menschen die damit Blödsinn anstellen könnten.
Hi Peter,
wie bist du an die Firmenadresse gekommen?
Ich will keinesfalls meine Privatadesse veröffentlichen und hatte bereits unangenehme Erfahrungen. Schade, dass es nicht mehr Alternativen gibt/genannt werden. Ich suche dann wohl weiter..
Ich werde meine Adresse auf gar keinen Fall in’s Impressum schreiben!
Ich wohne nicht alleine, sondern habe eine Familie. Ich würde Kinder und Partner u.U. in Gefahr bringen wenn ich *unsere* Heimadresse einfach so in’s Internet posaunen würde. Das TMG ist übrigens einer der Gründe, warum ich keine (eigene) Webseite mehr habe, sondern ich Freunde im Ausland habe, die für mich quasi meine Inhalte auf ihren Webseiten laden und ich nur noch quasi der Autor der Beiträge bin. Schade, aber es geht halt nicht anders.
Super gute Idee!!!
Mir ist das relativ egal. Wir haben ein strenges Datenschutzgesetz in Deutschland und dann soll ich meine Adresse öffentlich machen. Das ergibt für mich nur sehr wenig Sinn. Ich habe keine Werbung auf meiner Seite und erziele damit auch keine Gewinne. Die Domain und der Hoster sind im Ausland registriert. Ich veröffentliche keine verwerflichen Texte.
Hallo
wie ist es mit einem bei der Post angemieteten Postfach?
Kann ich das als Adresse angeben?
Soweit ich weiß, reicht ein Postfach als Adresse nicht aus. Muss ladungsfähig sein.
Danke für den Beitrag, wie wäre es wenn man keinen festen Wohnsitz hat und somit auch keine Adresse? Kann man das im Impressum der Webseite irgendwie darstellen?
Da bin ich tatsächlich überfragt. Ich würde da vielleicht mal einen Rechtsanwalt um Rat fragen.
Hallo, ich habe meinen Shopify Shop im Impressum mit einem Dienstleister geschützt weil mir ein Freund gesagt hat dass ein Postfach nicht erlaubt ist ich aber meine Privatadresse (Elternhaus) seitens meiner Eltern auch nicht angeben durfte. Gibt es da etwas zu beachten um keinen Ärger zu kriegen? wer überwacht sowas überhaupt?
LG
Michael
Würde auch niemals meine private Adresse angeben wollen. Wenn man nur irgendwelche Rezepte oder Urlaubsfotos auf einem Blog teilt, dann mag das kaum eine Rolle spielen, aber wenn man im internationalen Social Media Bereich arbeitet und auch auf Twitter, Facebook ect. präsent ist, dann weiß man wie schnell man ins Visier von Hatern geraten kann. Vor allem wenn diese Personen anonym im Ausland sitzen, kann man sich dann in der Regel 0 dagegen wehren.
Vor allem lässt sich heutzutage alles mögliche über Archive wieder einsehen, also selbst falls man jetzt noch klein ist, aber in Zukunft Content Creation ernster macht, eine Community aufbaut und seine Adresse früher oder später durch eine Kanzleiadresse ersetzt, sind die Chancen hoch, dass die Adresse trotzdem weiterhin aufzufinden ist und von Antis auf Social Media herumgereicht wird.
Besonders problematisch finde ich auch Content Creator, die anonym bleiben wollen, zB. weil sie mit virtuellen Avataren roleplay-artig Content machen oder aus Selbstschutz weil sie kritische/politisch unkorrekte Meinungen vertreten.
Ich finde es wichtig, dass zB. bei illegalen Inhalten, DMCAs und ähnlichem eine einfache und klare Kontakt-Möglichkeit besteht, aber ich finde auch, dass es Leuten einfacher gemacht werden sollte zumindest ein gewisses Maß von Anonymität in der Öffentlichkeit zu behalten. Beispielsweise könnte man eine Identitätsprüfung bei dem Webspace-Anbieter durchführen, auf dem der Blog gehostet ist, und bei Anfragen von Ämtern/Anwälten und ähnlichem wird dann erst die Adresse rausgegeben.
Eine frage:
Jemand hat meine Adresse aus meinem Impressum gefunden. Er hat mir auf fb geschrieben ob „Muster Straße 1“ meine Adresse ist? Zählt das als ein Straftat? Ich habe irgendwo gesehen, dass wenn meine daten schon auf dem Internet sind, zählt das als allgemeine zugängliche daten, was bedeutet auch das es kein Straftat ist.
Lg
Hallo Modi,
ich denke nicht, dass die reine Anfrage irgendeinen Straftatbestand erfüllt. Ich bin allerdings auch kein Anwalt, sodass dies keine rechtliche Beratung darstellen kann.
Zu viele Gedanken???!!!! Zur heutigen Zeit? Es gibt doch jetzt schon Aktivisten und Blogger die unter Polizeischutz stehen.
Dieser Artikel hier ist ein Schlag ins Gesicht!
Genau wie dieses unglaubliche Gesetz zur Impressumspflicht ein Schlag gegen Meinungsfreiheit ist!
Als Künstler/ Musiker/ Blogger
Als jemand, der oder die sich für Minderheiten stark macht.
Als Frau, als Transperson, als Migrant.
Gaypride, linksliberal, Klimaaktivist und und und. You name it.
Man will seine Kunst zeigen, seine Meinung offen sagen, muss aber mit Namen und Privatadresse dahinter stehen und – völlig zu Recht- Angst vor Stalking oder Gewalt haben.
Das Gesetz gehört dringend reformiert! Ich möchte mir mein Recht auf freie Meinungsäußerung, Privatsphäre und Datenschutz nicht bei dubiosen Anbietern oder Anwälten erkaufen müssen in diesem Land! Nur weil ich mit Unternehmern mit Geschäftsadresse inkl. Mitarbeitern über einen Kamm geschwert werden!
Hallo Mk, inwiefern ist denn mein Artikel „ein Schlag ins Gesicht“? Und vor allem: warum?
Hallo Hauke,
beispielsweise weil folgende Aussage:
„Wer lediglich bloggen möchte, […] , kann seine private Anschrift […] problemlos ins Impressum des Blogs setzen.“
auf dich zutreffen mag, aber nicht auf Frauen und viele andere Gruppen. Das ist ein Menschenrechtsproblem, zu dem Amnesty International, wie viele andere Menschenrechtsinitiativen, einen ausführlichen Bericht verfasst hat:
https://www.amnesty.org/en/latest/research/2018/03/online-violence-against-women-chapter-1-1/
Dein Artikel ist ein Schlag ins Gesicht, weil jemand in deiner Position sich dessen bewusst sein muss. Für Unternehmen, die sich eine Anwaltsadresse leisten können, ist ein Impressum sicherlich angebracht. Bei Privatleuten aber gehört sich abgeschafft, denn ein Blog mit Privatanschrift ist für viele schlichtweg zu gefährlich. Damit ist eine demokratische Teilhabe an freier Meinungsäußerung für viele Gruppen in Deutschland zu gefährlich.
Beispielsweise bist du einfach nicht den gleichen Gefahren wie Frauen ausgesetzt. Amnesty International beschreibt den ganz normalen Online-Alltag vieler Frauen, hier auf Twitter:
„Dazu gehören direkte oder indirekte Drohungen mit körperlicher oder sexueller Gewalt, diskriminierende Beschimpfungen, die auf einen oder mehrere Aspekte der Identität einer Frau abzielen, gezielte Belästigungen und Verletzungen der Privatsphäre wie Doxing oder die Weitergabe von sexuellen oder intimen Bildern einer Frau ohne ihre Zustimmung.“
Wie oft musstest du dich damit auseinandersetzen? Wie viele Sicherheitsmaßnahmen musstest du im Voraus planen, um dich davor zu schützen? Wie häufig hast du erlebt, dass die Online-Gewalt dich real physisch bedroht, beispielsweise weil ein Vollhonk anfängt dich zu stalken? Wie oft zensierst du dich selbst, um diese Gewalt zu vermeiden?
Das ist kein Vorwurf, sondern einfach die Realität. Chancengleichheit existiert online nicht.
Absolut richtig!
Auch wenn ich die formulierung Schlag ins Gesicht nicht gewählt hätte, denn es ist kein böser Wille sondern nur Naivität.
Ich bin verwundert über den Bericht und einige Kommentare:
Wer sich §5 TMG einmal zu Gemüte führt, dann:
[…] Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen […]
Geschäftsmäßig heißt im juristischen Umfeld: Wer damit Geld macht.
Ich davon aus, dass jeder mit einer publizierten Meinung auch in der Lage sein muss, seine Recht und Pflichten zu kennen. Leider werden heute die Rechte leicht laut eingefordert und die Pflichten noch lauter niedergebrüllt. Private Webseiten ohne Werbung und andere potentielle Einnahmequellen sind nur in selntenen Ausnahmen gewerblich.
Meiner Meinung nach sollte jeder REIN PRIVATE Blog o.ä. daher auch ohne Impressum klarkommen – eine Anfrage bei meiner Rechtschutzversicherung hat das auch bestätigt und ich betreibe unsere (meiner Frau und meine) privaten Webseiten daher komplett ohne Impressum. Wenn jemand mit seinem Blog oder Auftreten Geld macht (Werbung schaltet, Anzeigen oder sonstwas), dann sollte er (wei jeder andere Gewerbetreibende) dafür auch mit vollem Namen und Adresse gerade stehen. Da niemand gezwungen ist, Anzeigen, Werbung o.ä. zu schalten – kann jeder die Impressumpflicht auch umgehen. Unsere Firmenwebseiten halten selbstverständlich alle Daten bereit … aber die stehen sowie frei einsehbar im Handelsregister und anderen (zugegeben: teils schwachsinnigen) Registern. Aber das ist ein anderes Thema.
Wie schön, wenn deutsche Männer kein Problem damit haben, ihre Privatadresse ins Internet zu stellen. Ich als Frau mit ausländischem Nachnamen werde das bestimmt nicht tun. Einige sind sich ihrer Privilegien in diesem Land offensichtlich überhaupt nicht bewusst.
Wie sieht es denn mit der Impressumspflicht aus, wenn man z.B. einen Onlyfans-Account hat? Meine Adresse würde ich da jetzt auch nicht ins Impressum schreiben wollen