In zwölf Tagen ist es so weit. Am 1. Mai 2012 führt die internationale Domainvergabestelle ICANN ein System zur Erweiterung der Top Level Domains (TLD) ein. Schon seit einigen Monaten ist bekannt, dass man ab dann generische Domainendungen wie .shop, .koeln oder .blog registrieren kann. Einige Domain-Registrierungsstellen haben bereits vorher angefangen gehabt, Reservierungen anzunehmen.
(Grafik: Markus Wegner / pixelio.de)
So schön die neuen Domains dann aussehen werden, so problematisch können sie für einen werden. Insbesondere dann, wenn es um die Verletzung von Namens- oder Markenrechtsverletzungen geht. Da ich bis 2008 beim Eurpäischen Markenpatentamt gearbeitet habe, weiß ich, dass Patentanwälte sehr genau Domainanmeldungen prüfen und ihre Mandanten dahingehend beraten werden, rechtlich gegen diese Anmeldungen vorzugehen.
Wie könnte so eine Rechtsverletzung aussehen?
Neben sicherlich unbewussten Rechtsverletzungen wird es wohl auch Menschen geben, die bewusst Domainnamen registrieren werden, um durch einen Verkauf Gewinne zu erzielen. Ein Beispiel wäre die Anmeldung der Domain www.Bankname.bank
Wie erfahren die Anwälte davon?
Die ICANN wird an dem oben besagten Tag die Listen mit den Domainanmeldern veröffentlicht. Diese werden von den Anwälten und Rechtsabteilungen von Unternehmen genauestens unter die Lupe genommen werden. Beim leisesten Anschein einer Namens- oder Markenrechtsverletzung werden sie das Unternehmen anweisen, rechtlich gegen die Anmeldung vorzugehen. Für einen Widerspruch räumt die ICANN eine Frist ein. Erst nach Ablauf dieser Frist erhält der Domainanmelder auch die Domain zugesprochen.
Sollte bei einem Anmelder so ein Anwaltsschreiben eintrudeln, gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
- Domainanmeldung widerrufen
- Auf Domainanmeldung weiterhin bestehen
Bei Letzterem kann würde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Diese kann bis zu 20.000 € kosten. In den meisten Fällen reicht wohl auch kein „normaler“ Anwatt. Es muss ein Fachanwalt für Marken- und Domainrecht her und die gibt es nicht gerade wie Sand am Meer.
Ein Streit um Markenrechte dauerte beim EU-Markenamt zwischen 2 und 24 Monaten. Je nachdem, wie eindeutig die Rechtslage ist. In dieser Zeit legen beide Parteien in der Regel ihre Argumente vor, warum die Marke (in diesem Fall die Domain) ihnen zugesprochen werden sollte. Das Amt nimmt hierbei zunächst nur eine vermittelnde Rolle ein. Erst wenn die Parteien nicht zu einer Lösung kommen, wird um eine Entscheidung gebeten. Die Partei, die den Streit „verliert“, muss dann zusätzlich die Kosten des Amtes tragen.